Kirchengemeinderat
In der evangelischen Landeskirche Württemberg werden die Kirchengemeinden gemeinsam vom gewählten Kirchengemeinderat und dem Gemeindepfarrer geleitet. Alle sechs Jahre wird das Gremiumn neu gewählt. Wahlbrerechtigt ist jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das das 14. Lebensjahr vollendet hat. Kandidaten, die sich zum Kirchengemeinderat aufstellen lassen möchten, müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Zu den Aufgaben des Kirchengemeinderates gehören:
- Gemeindeleitung: Angebote planen und anstoßen und ggf. durchführen
- für die Einrichtungen der Kirchengemeinde Entscheidungen treffen,
- Ansprechpartner für die jeweiligen Einrichtungen
Unser Gemeindebrief erscheint 4 Mal jährlich. Er soll Menschen ermöglichen in Kontakt zu bleiben.
Unsere Mitglieder
Andrea Krämer
1. Vorsitzende, Delegierte Bezirkssynode
Tel.: 07172/919885
Hans-Martin Reik
Stellvertreter Bezirkssynode
Frieder Wahl
Bauausschuss, Jugendbeauftragter
Elke Halbroth
Finanzen, Kirchenpflege, Bauausschuss
Tel.: 07172/9112759
Ulrike Prehn
Schriftführerin
Sylvia Thiel
Delegierte für Erwachsenenbildung
Ernst Wahl
Diakoniebeauftragter