Kirchengemeinderat

In der evangelischen Landeskirche Württemberg werden die Kirchengemeinden gemeinsam vom gewählten Kirchengemeinderat und dem Gemeindepfarrer geleitet. Alle sechs Jahre wird das Gremiumn neu gewählt. Wahlbrerechtigt ist jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das das 14. Lebensjahr vollendet hat. Kandidaten, die sich zum Kirchengemeinderat aufstellen lassen möchten, müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Zu den Aufgaben des Kirchengemeinderates gehören: 

  • Gemeindeleitung: Angebote planen und anstoßen und ggf. durchführen
  • für die Einrichtungen der Kirchengemeinde Entscheidungen treffen,
  • Ansprechpartner für die jeweiligen Einrichtungen

Unser Gemeindebrief erscheint 4 Mal jährlich. Er soll Menschen ermöglichen in Kontakt zu bleiben.

Unsere Mitglieder

Andrea Krämer

1. Vorsitzende, Delegierte Bezirkssynode
Tel.: 07172/919885

Hans-Martin Reik

Stellvertreter Bezirkssynode

Frieder Wahl

Bauausschuss, Jugendbeauftragter

 

Elke Halbroth

Finanzen, Kirchenpflege, Bauausschuss
Tel.: 07172/9112759

Ulrike Prehn

Schriftführerin

 

Sylvia Thiel

Delegierte für Erwachsenenbildung

Ernst Wahl

Diakoniebeauftragter