Beerdigung

Bei einer Beerdigung nehmen Menschen Abschied von einem verstorbenen Menschen. Zur kirchlichen Beerdigung gehören ein Gottesdienst und die anschließende Beisetzung des Verstorbenen. Bei der Feier wird der Verstorbene ausgesegnet, das heißt in Gottes Hand übergeben. Die Beerdigung ist aber nicht nur eine Feier für den Verstorbenen, sondern auch ein wichtiger Moment für die Angehörigen. Gebete und Lieder helfen, mit der eigenen Trauer umzugehen. Die Angehörigen können Gott für das Leben des Verstorbenen danken, aber auch Trost und Vergebung erfahren für die Zeiten, in denen das Zusammenleben schwierig war.

Die kirchliche Beerdigung ist der Ort, an dem sich Christinnen und Christen in besonderer Weise ihres eigenen Glaubens vergewissern: Christus ist auferstanden, und der Tag wird kommen, an dem er wiederkommt und das Reich Gottes vollendet. Dann werden alle, die an ihn glauben, Verstorbene und Lebende, an Gottes neuer Welt teilhaben. Bei Beerdigungen teilen Christinnen und Christen diese Hoffnung miteinander und trösten einander: Selbst wenn der Schmerz über die Trennung von einem geliebten Menschen groß ist, der Tod hat nicht das letzte Wort. Das Leben endet nicht mit dem Tod, Christus hat den Tod besiegt.

Christinnen und Christen glauben, dass der Tod nicht das letzte Wort hat.

  • addBeerdigung auf dem Waldhäuser Friedhof

    Beerdigungen auf dem Friedhof in Waldhausen finden meistens Werktags um 13.00 Uhr statt. Wenn ein Termin für eine Trauerfeier gefunden werden muss, sprechen Angehörige normalerwiese zunächst mit dem Bestatter, der dann die Pfarrerin informiert und den Termin für die Trauerfeier mit den verschiedenen Beteiligten (Angehörige, Pfarrerin, Friedhofsverwaltung) abstimmt. Die Pfarrerin nimmt anschließend Kontakt mit der Trauerfamilie auf und bespricht alles Weitere in einem persönlichen Gespräch.
    Gerne können Sie aber bei Sterbefällen jederzeit auch direkt mit der Pfarrerin Kontakt aufnehmen. Und bitte informieren Sie sie, wenn Sie einen Besuch bei einem sterbenden Angehörigen wünschen.

  • addFAQ - Beerdigung und Trauerfeier

    Wer entscheidet, wie ein Angehöriger bestattet werden soll?

    Oft äußern Menschen vor ihrem Tod Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche bekannt sind, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer über die Trauerfeier, die Liedauswahl und mögliche Formen der Bestattung. Auch die Bestatter beraten Sie dazu.

    Wer ist für die Beerdigung zuständig?

    Normalerweise übernimmt der Pfarrer oder die Pfarrerin der Kirchengemeinde die Bestattung, wo der oder die Verstorbene zuletzt Mitglied war. Es reicht ein Anruf, um diese zu informieren. Der Pfarrer oder die Pfarrerin setzt sich dann wegen eines Bestattungsgespräches mit der Familie in Verbindung. Manchmal stellen auch Bestatter den Kontakt her.

    Was kostet eine kirchliche Bestattung?

    Aussegnung, seelsorgerliche Begleitung sowie die liturgische und musikalische Gestaltung des Gottesdienstes sind für evangelische Kirchenmitglieder in der Regel kostenfrei. Bisweilen können für die Nutzung der Friedhofskapelle oder Kirche Gebühren hinzukommen. In manchen Fällen erhält der Organist oder die Organistin ein Honorar. Am besten fragen Sie in der Kirchengemeinde vor Ort nach den genauen Bedingungen. Daneben bezahlen Sie ein Bestattungsunternehmen für seine Leistungen und Auslagen wie Sarg, Grab, Kränze oder Blumen.

    Kann jemand, der nicht in der Kirche ist, kirchlich beerdigt werden?

    Wer aus der Kirche austritt, verzichtet damit auch auf eine kirchliche Trauerfeier. In der Regel werden daher nur Mitglieder der evangelischen Kirche kirchlich bestattet. Andere können in begründeten Ausnahmefällen kirchlich bestattet werden, vor allem wenn dies aus seelsorgerlichen Gründen angezeigt scheint.

    Hat der oder die Verstorbene jedoch ausdrücklich eine kirchliche Bestattung abgelehnt, kann auch nicht kirchlich bestattet werden. Selbst dann nicht, wenn es der ausdrückliche Wunsch der Angehörigen ist. In diesem Fall soll die Pfarrerin oder der Pfarrer die Hinterbliebenen jedoch seelsorglich begleiten. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich als Angehörige am besten an Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin.

Quelle: EKD